Förderung

Förderfähig sind Projekte, die

  • sozialen Nutzen versprechen
  • ökologischen Nutzen versprechen
  • ethische, ökologische und interkulturelle Fragestellungen zum Wohle des Menschen in Innovationsprozesse integrieren
  • Kompetenzen für verantwortungsbewusstes Denken und Handeln fördern

Nicht förderfähig sind

  • Projekte, die nicht in den Bereich des Stiftungszwecks fallen
  • zeitlich oder sachlich sich überschneidende Mehrfachanträge desselben/derselben Antragstellers/erin
  • Anträge zur institutionellen Grundförderung von Einrichtungen
  • Projekte, die schon vor Antragseingang begonnen wurden (in Ausnahmefällen kann eine Regelung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gefunden werden)

Unterstützt werden im Rahmen des Stiftungszwecks:

  • Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
  • wissenschaftliche Vorträge und Schulungen
  • Aus- und Weiterbildungsinitiativen
  • Kooperationen mit Hochschulen und außeruniversitären wissenschaftlichen Instituten
  • gemeinnützige Einrichtungen, insbesondere Stiftungen und Vereine, die ähnliche Ziele verfolgen
  • Stipendien
  • Preise im Rahmen von Wettbewerben
  • Vortragsveranstaltungen, Tagungen, Symposien etc.
  • Beschaffung von Arbeitsmitteln

Förderinformationen für Antragsteller

5 Schritte auf dem Weg zur Förderung

  1. Lesen Sie bitte zunächst die Förderrichtlinien der Stiftung, um einschätzen zu können, ob Ihr Projekt zum Stiftungszweck und der Arbeit der Stiftung passt.
  2. Füllen Sie anschließend die Antragsskizze (ausfüllbares PDF) aus und schicken diese an: huebner@margarete-ammon-stiftung.de
    Nach Eingang der Skizze erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  3. Warten Sie unsere Rückmeldung ab. Wir informieren Sie zeitnah, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich zu unserer Stiftung passt. Wenn wir mehr zu Ihrem Projekt erfahren möchten, werden wir Ihnen einen ausführlichen Förderantrag zukommen lassen.
  4. Füllen Sie den ausführlichen Förderantrag mit Zeit- und Budgetplan aus und senden Sie diesen zusammen mit einer Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids Ihrer Organisation an: huebner@margarete-ammon-stiftung.de. Nach Eingang des Antrags erhalten Sie ebenfalls eine Eingangsbestätigung.
  5. Bei Rückfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Eventuell laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein, um Ihr Projekt noch besser kennenzulernen.

Wir bemühen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten, können aber keine verbindlichen zeitlichen Angaben zur Bearbeitungsdauer machen. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab!

5 Schritte auf dem Weg der Förderung

  1. Zusammen mit der Förderzusage erhalten Sie unsere Förderrichtlinien. Lesen Sie diese bitte genau und schicken Sie sie unterschrieben an uns zurück.
  2. Rufen Sie bitte die Mittel formlos mit Angaben der aktuellen Kontoverbindung ab. Bitte beachten Sie, dass die Margarete-Ammon-Stiftung erst nach Erhalt der unterschriebenen Förderrichtlinien und nur auf ausdrückliche Mittelanforderung überweist.
  3. Lesen Sie bitte unser Merkblatt Web-Darstellung. Denn bereits zu Beginn der Förderung möchten wir Ihr Projekt auf unsere Homepage vorstellen. Bitte stellen Sie uns dazu innerhalb eines Monats nach Abruf der Mittel eine Projektbeschreibung sowie Bildmaterial in geeigneter Form zur Verfügung.
  4. Durch den Mittelabruf verpflichten Sie sich, die Margarete-Ammon-Stiftung mit Logo wie folgt zu präsentieren:
    1. Logo und Nennung der Stiftung an entsprechender Stelle Ihrer Website
    2. Logo und Nennung der Stiftung bei jeder projektrelevanten Außendarstellung (z. B. Präsentationen, Broschüren, Flyer, Roll-ups usw.)
    3. Das Logo der Stiftung können Sie hier verschiedenen Ausführungen downloaden.
  5. Mit der Förderung sind bestimmte Berichtspflichten verbunden. Lesen Sie bitte hierzu die Merkblätter Zwischenbericht, Abschlussbericht und Verwendungsnachweis.

Kontakt

Dr. Andrea Hübner
huebner@margarete-ammon-stiftung.de
+49(0)160 95919228